Bedingungen des Beherbergungsvertrags zwischen Guggach AG und dem Vertragspartner
Vertragsgegenstand und Serviceleistungen
Die Guggach AG überlässt dem Gast (bzw. Vertragspartner) ein Apartment der im Vertrag erwähnten Kategorie für die entsprechend festgelegte Dauer. Das Apartment dürfen maximal so viele Personen nutzen, wie im Vertrag vereinbart ist. Bei einem Wechsel in ein anderes Apartment wird ein neuer Vertrag zu neuen Konditionen ausgestellt.
Der Gast hat das Recht, bezeichnete Nebenräume wie die Raucher Lounge, die Wellnessanlage im 7. OG, die Hauswirtschafträume und deren Infrastruktur zum angeschriebenen Preis zu nutzen. Es gibt keine Garantie, dass die Infrastruktur nicht bereits belegt ist oder immer verfügbar ist (z.B. Revisionsarbeiten). Es entsteht damit kein Rückerstattungsanspruch.
Der Vertrag beinhaltet folgende Serviceleistungen und Nebenkosten (in der Miete enthalten): Kosten für Heizung, Wasser und Elektrizität, wöchentliche Reinigung des Apartments mit Wechsel der Bettwäsche und Handtücher, Entsorgung des Haushaltabfalls (Abfall-Container), Endreinigung, Fernsehgerät mit den vorgegebenen Kanälen (kein separater Kabel- oder Fiberanschluss vorhanden), Bringen der ankommenden Post zur Apartmenttür oder ins Apartment, Telefongerät auf Schreibtisch zwecks interner Kommunikation und Evakuation (externe Gespräche kostenpflichtig).
Während der Aufenthaltsdauer werden der Schrank, das Gestell, die Küchenschränke und das Geschirr, Besteck und Kochutensilien nicht gereinigt. Die Küchenoberflächen werden nur gereinigt, wenn die Flächen aufgeräumt und frei zugänglich sind. Die Preise für Telefonie, Internet und weitere Serviceleistungen sind an der Rezeption separat erhältlich. Verzichtet der Gast auf die Serviceleistungen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Vertragsdauer, Kündigung, Annullierung
Befristete Vertragsdauer:
Ein Vertrag mit fester Laufzeit kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Er endet nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch. Eine Verlängerung benötigt immer die Zustimmung Guggach und führt zu einem neuen Vertrag.
Annullierung vor Antritt (nur für Buchungen von mindestens einem Monat):
Bis 30 Tage vor Antritt ist eine kostenlose Annullierung der Buchung möglich. Bis 14 Tage vor Antritt betragen die Kosten 50% eines Monatstarifs. Bei Nichtantritt ist der Buchungsbetrag geschuldet, maximal eine Monatsrate.
Check-in (Einzug) / Check-out (Auszug)
Sofern mit Guggach nichts anderes vereinbart ist, kann das Apartment wie folgt bezogen bzw. zurückgegeben werden: Check-in ab 15.00 Uhr, Check-out bis 10.00 Uhr.
Einzug Übergabe:
Für Check-ins ausserhalb der Öffnungszeiten wird die Schlüsselkarte hinterlegt. Der Gast erhält eine Inventarliste mit allfälligen Anmerkungen über den Zustand des Apartments. Das Apartment wurde vorher kontrolliert. Der Gast hat drei Tage nach Check-in Zeit, auf dem Inventarformular Schäden anzumerken und diese der Guggach AG zu melden. Danach gilt das Apartment automatisch als in gutem Zustand bzw. auf dem Inventar angemerkten Zustand angenommen.
Rückgabe des Apartments und Endreinigung:
Ein verspäteter Auszug am Check-out Tag bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Guggach AG. Sie kann eine zusätzliche Tagesrate in Rechnung stellen. Mit Ablauf der Vertragszeit verfügt der Vertragspartner weder ein Recht des Aufenthalts in den Räumen noch über die Verfügung über dieselben. Er wird gegenüber der Guggach AG schadensatzpflichtig.
Der Gast hat das Apartment in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Das Geschirr, Besteck und Pfannen sind abzuwaschen. Allfällige Schäden müssen rechtzeitig vor Auszug der Rezeption der Guggach AG gemeldet werden. Die Guggach AG kann das Apartment beim Auszug überprüfen und ein Protokoll erstellen. Später entdeckte Mängel werden von der Guggach AG umgehend dem Vertragspartner gemeldet. Die Endreinigungskosten im Umfang zwei Personenstunden sind im Preis enthalten. Sollte der Zustand des Apartments eine längere Reinigungsdauer notwendig machen, wird die Mehrzeit entsprechend in Rechnung gestellt.
Gebrauch und Haftung durch den Gast
Der Gast darf das Apartment nur für Wohnzwecke nutzen. Erlaubt ist Homeoffice. Hingegen sind sämtliche gewerblichen Tätigkeiten im oder aus dem Apartment untersagt. Die Nutzung des Apartments als Firmendomizil bedarf der Zustimmung von Guggach.
Der Gast verpflichtet sich das ihm anvertraute Apartment, die Möbel, die allgemein zugänglichen Räume sowie die Geräte mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Spezielle Anweisungen in Allgemeinräumen und bei Geräten (z.B. Waschmaschine, Wellness) sind zu befolgen. Der Gast anerkennt, dass in den Apartments sowie in den Gängen und Nebenräumen des Gebäudes nicht geraucht werden darf. Es steht ein speziell bezeichneter Raucherraum im 1. Stock zur Verfügung. Die Folgekosten zur Entfernung von Rauchspuren im Apartment werden dem Gast belastet.
Jeder Gast hat in seinem Apartment als auch in den allgemeinen Räumen Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. So soll beispielsweise die Wäsche umgehend aus der Maschine genommen werden. Insbesondere soll Lärm von Musikanlagen, Fernseher, laute Gespräche etc. von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr vermieden bzw. auf Zimmerlautstärke gedreht werden.
Haustiere sind ohne spezifische schriftliche Bewilligung der Guggach AG nicht gestattet.
Im Apartment dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist verboten, in die Decke Löcher zu bohren, Nägel einzuschlagen oder etwas daran zu befestigen (Achtung Deckenheizung mit Wasserleitungen!).
Es ist dem Gast nicht gestattet, das Apartment an Dritte weiter zu vermieten oder es Dritten zu überlassen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Guggach AG. Wenn eine weitere Person mit dem Gast einzieht, ist der Name mit Ausweis der Rezeption zu melden.
Für sämtliche Schäden aus mangelnder Sorgfalt, Rauchen und missbräuchliche Nutzung haftet der Gast vollumfänglich. Der Gast muss für die Kosten der Feuerwehr aufkommen, wenn er einen Fehlalarm auslöst, infolge unsorgfältig erzeugter Rauchentwicklung wie Kerzenrauch, Zigarettenrauch etc. Angebranntes Essen muss der Feuerwehr unbedingt gezeigt werden, damit der Alarm als "Brand" akzeptiert wird.
Die Guggach AG hat bei einer Verletzung des Vertrages und/oder Hausordnung das Recht, den Gast ausweisen zu lassen.
Beherbergungspreis und Preis für Serviceleistungen
Der Preis für Beherbergungen und den zugehörigen Nebenleistungen unterliegen der Eidgenössischen Mehrwertsteuer zum Sondersatz bzw. zum Normalsatz. Die Mehrwertsteuer kann im Preis inbegriffen sein oder separat aufgerechnet werden. Auf jeden Fall wird sie offen ausgewiesen. Sollte sich der MWST-Satz verändern, behält sich Guggach vor, den Preis anzupassen.
Kaution / Depot
Das Depot dient der Sicherstellung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner. Es wird bei der Guggach AG hinterlegt und wird in dieser Zeit nicht verzinst. Beide Parteien haben bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten das Recht, das Depot auf ein spezielles Sperrkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegen zu lassen. Guggach lässt das Konto auf den Namen des Vertragspartners eröffnen.
Der Vertragspartner berechtigt die Guggach AG sämtliche Forderungen gegenüber ihm mit dem Depot zu verrechnen. Sind keine Forderungen der Guggach AG gegenüber dem Vertragspartner mehr offen, wird der Saldo des Depots innert maximal 4 Wochen zurück überwiesen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das Depot mit den Forderungen der Guggach AG zu verrechnen.
Anzahlung und Bezahlung
Anzahlung:
Nach Unterzeichnung des Vertrages müssen 50 % des vertraglich vereinbarten Betrages innert 5 Tagen nach der Buchung überwiesen werden. Trifft der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb dieser Frist bei uns ein, ist die Guggach AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Apartment an andere zu vergeben.
Bezahlung vor Check-in:
Die erste Rechnung für den ersten Monat sowie für die Kaution müssen vor dem Check-in bezahlt sein oder spätestens beim Check-in bezahlt werden (nur zu den Öffnungszeiten). Die Schlüsselkarte wird nur nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.
Bezahlung während der Vertragsdauer (Fälligkeit und Zahlungsverzug):
Der vertraglich vereinbarte Betrag muss jeweils im Voraus per 1. des Monats (auch ohne Aufforderung) bezahlt sein. Er ist rechtzeitig bezahlt, wenn die Guggach AG am Verfalldatum über das Geld verfügen kann.
Bei verspäteter Zahlung ist die Guggach AG berechtigt, den Vertragspartner/Gast zu mahnen, die Schlüsselkarte zu sperren bis die fällige Forderung bezahlt ist oder auszuweisen. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Mahnspesen) sowie ein Verzugszins von 5 % werden in Rechnung gestellt.
Zahlungsmittel:
Wenn immer möglich sind Banküberweisungen auf das Konto der Guggach AG zu bevorzugen. Die entsprechenden Kontoangaben sind separat erhältlich. Bei dringenden Zahlungen werden Bargeld, Debitkarten oder Kreditkarten akzeptiert. Bei Zahlungen am Schalter der Post werden Gebühren belastet. Guggach ist berechtigt, diese an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.
Autorisierung Kreditkartenbelastung:
Falls die Rechnung mit Kreditarte bezahlt werden soll, dann muss ein sicherer Zahlungslink verlangt werden. Guggach AG ist berechtigt, überfällige Rechnungen, Schäden oder fehlende Einrichtungsgegenstände im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Kreditkarte zu belasten.
Zutrittsrecht Personal, Besichtigungsrecht
Der Vertragspartner bzw. der Gast erteilen dem Personal der Guggach AG die Erlaubnis das Apartment, ohne seine Anwesenheit das Apartment zu betreten zwecks Reinigung, Postservice, technischer Wartung, Mängelbehebung etc. Ein Zutritt gilt nicht als Hausfriedensbruch gem. Art 186 StGB. Im befristeten Vertragsverhältnis hat das Verwaltungspersonal zusätzlich das Recht, das Apartment Interessenten zu zeigen. Die Besichtigungen werden Montag bis Freitag zu Bürozeiten durchgeführt. Das Zutrittsrecht kann nicht nachträglich vom Vertragspartner/Gast widerrufen werden, ohne dass der Vertrag damit gekündigt wird.
Post, Internet, Kameras
Die persönliche Post des Gastes wird von der Rezeption vor die Apartmenttüre gelegt. Guggach übernimmt keine Haftung für fehlende Post. Auf Verlangen kann die Post jeweils ins Apartment gelegt werden. Guggach kann eingeschriebene Briefe im Namen des Gastes entgegennehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Die Guggach AG übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aus der Internetnutzung entstehen könnten (z.B. Spam, Viren oder auch Ausfälle der Verbindung). Der Gast ist verpflichtet seine eigenen Geräte vor Zugriff und Schadsoftware zu schützen, um zu verhindern, dass über das Netzwerk Spam oder Viren versendet werden. Guggach behält sich vor, Nutzer vom Internetzugang auszuschliessen. Weitere Bestimmungen über die Nutzung des Internets werden mit den Login Daten abgegeben. Mit der Nutzung des Zugangs erklärt sich der Gast damit für einverstanden.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass aus Sicherheitsgründen (Sach- und Personenschutz) die Hauseingansbereiche und die Tiefgarage mit Überwachungskameras (gut sichtbare Hinweise vorhanden) überwacht und die Aufnahmen bis 72 Stunden lokal gespeichert werden. Details siehe: Videoüberwachung.
Haftung und Versicherungen durch Guggach AG
Der Gast und seine persönlichen Gegenstände sind aus den Risiken der Beherbergung (z.B. Unfall, Krankheit, Diebstahl, Wasser und Feuer) durch Guggach nicht versichert. Die Guggach AG empfiehlt dem Gast eine Unfall-, Hausrats- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Guggach übernimmt für Schäden und Diebstahl an Gegenständen und Wertsachen des Gasts keine Haftung. Wir empfehlen dringend Wertsachen und Geld in den Tresor einzuschliessen.
Es ist dem Gast strikte untersagt, die Brüstung / Geländer auf der Dachterrasse zu betreten. Kinder dürfen dort nie unbeaufsichtigt sein. Die Guggach AG übernimmt keine Haftung für Unfälle aus Missachtung dieser Regel oder jeglicher Art.
Notfälle und Pikett
Für gesundheitliche Notfälle oder Bedrohungen soll direkt die Polizei (117) oder die Notfallnummer der Ärzte (144) kontaktiert werden. Für haustechnische Notfälle ist die Guggach AG auf der Nummer 044 576 03 03 nach Büroschluss erreichbar. Reparaturen werden je nach Dringlichkeit normalerweise von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt. Für Sondereinsätze, welche der Gast verursacht hat (z.B. verlorene Schlüssel) wird ein Unkostenbeitrag von CHF 120.00 pro Stunde verrechnet.
Datenschutz
Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Darum nehmen wir das Thema Datenschutz ernst und achten auf die entsprechende Behandlung und Sicherheit Ihrer Daten. Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen des revidierten Datenschutzgesetzes der Schweiz (revDSG vom 1.9.2023) sowie wo anwendbar zusätzlich auf die Europäischen Datenschutzbestimmungen DSGVO. Die detaillierte Erklärung finden Sie auf unserer Webseite unter Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand und Rechtsgültigkeit
Dieser Beherbergungsvertrag unterliegt dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle entstandenen Rechtsstreitigkeiten ist Zürich. Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt und enthält alle getroffenen Abmachungen. Jede Änderung oder Ergänzung derselben bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Vertrag ist erst mit Unterzeichnung aller Parteien und dem Eintreffen der Anzahlung rechtsgültig.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.